Steuern

Leistungen, die der Staat erbringt müssen finanziert werden. Einerseits sind Privatpersonen steuerpflichtig, andererseits aber auch die Firmen. Durch die Gesetzgebung wird dem Staat vorgeschrieben, wofür und wieviel er bei den Steuerpflichtigen einverlangen kann. In der Schweiz sind Sie als Steuerpflichtiger verpflichtet an der Steuerveranlagung mitzuwirken. Dadurch sind Sie doppelt gefordert; einerseits fachlich, andererseits formal und zeitlich. Diese Umstände führen dazu, dass der Durchschnittsbürger zum Teil überfordert ist.
 
Die optimale Steuerbelastung wird primär durch eine Steuerplanung erreicht. Die Steuerplanung Ihrerseits beruht auf der Verkettung und Verbindung von heutigen und zukünftigen Ereignissen. Dies beginnt bei Firmen mit deren Gründung (Rechtsform und Firmensitz), geht weiter bei Umwandlungen/Spaltungen und Sanierungen, sowie bei der Nachfolgeplanung respektive der Liquidation. Noch bessere Ergebnisse bringt eine Steuerplanung dann, wenn der Kunde als Gesamtheit, d.h. auch als Privatperson berücksichtigt wird.

Eine lediglich optimierte Steuererklärung greift zu kurz und bringt nie vergleichbar gute Resultate, wie eine Steuererklärung, welche auf einer Steuerplanung beruht. Als Treuhänder haben wir den Anspruch für unsere Klienten die optimale Steuerbelastung zu erreichen.

Nebst der Beratung, auch bei Spezialsteuern, wie Mehrwertsteuer, Grundstückgewinnsteuer und Erbschafts-/Schenkungssteuer, bieten wir als Dienstleistung die Ausführung (Steuerdeklarationen, -ausscheidungen und -rückforderungen) der getroffenen Steuerplanungsentscheide an. Allfälligen Differenzen mit dem Steueramt gehen wir nach und bereinigen diese. Sollte ein Steuerjurist zur Lösung von nachhaltigeren Problemen notwendig werden, werden wir diesen aus unserem Netzwerk bei Bedarf beiziehen.


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