Das Gesetz lässt grossen Gestaltungsspielraum offen, den es zu nutzen gilt. Wenn man nichts vorkehrt, dann ist von gesetzeswegen her alles geregelt. Doch ist dies in Ihrem Sinne? Wissen Sie wer gesetzliche Erbansprüche hat und wie hoch die Pflichtanteile und die frei verfügbare Quote ist? Was kann in einem Ehe- und was in einem Erbvertrag geregelt werden? Und was sind deren steuerlichen Konsequenzen?
Durch die Verheiratung wird das Eherecht wirksam, wobei es je nach Güterstand die Stellung des Ehepartners festlegt. Je nach Wunsch des Kunden, können schon hier erste wichtige Weichen gestellt werden. Wird bei der Errungenschaftsbeteiligung noch ein Ehevertrag abgeschlossen, kann ein grosser Teil der Errungenschaft dem überlebenden Ehepartner zugehalten werden, ohne dass diese in den Nachlass fällt. Wenn flankierend noch ein Testament und/oder ein Erbvertrag gemacht werden, so lässt sich meist eine dem Klienten entsprechende Lösung finden. Dass dies alles auch nach Ihrem Willen entsprechend umgesetzt wird, dafür sorgt ein Willensvollstrecker. Ferner kann durch den Beizug eines Willensvollstreckers juristischen Streitereien unter den Erben weitgehend vorgebeugt werden.